Im Arbeitsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das Arbeitnehmervertretungsrecht (Mitbestimmung, Betriebsrat).
Neben der Unterstützung und Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder der Beurteilung der Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis liegt ein Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit im Bereich der Kündigung und des Kündigungsschutzrechts.