Im Kaufrecht werden Erfüllungs- und Gewährleistungsrechte zwischen Verkäufer und Käufer geregelt. Kaufgegenstand kann sowohl eine bewegliche Sache (z.B. PKW) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstücke, Immobilien) sein. Es geht um
- die Begründung oder Aufhebung eines Kaufvertrages,
- den Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung,
- den Anspruch des Käufers auf Lieferung/Übergabe des Kaufgegenstandes sowie
- die Gewährleistungsrechte bei Mängeln.