Das private Baurecht (im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht = Bauordnungsrecht/Bauplanungsrecht) regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber einer Baumaßnahme und dem Bauunternehmer, Handwerker oder Architekten als Auftragnehmer. Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit ist
- neben der Begründung oder Beendigung von Bauverträgen
- die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten bei Mängeln des Bauwerks (Gewährleistungsrechte).