Im Erbrecht geht es einerseits um die lebzeitige Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament oder Erbvertrag). Andererseits sind die Beratung, Geltendmachung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche im Todesfall Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit. Dabei handelt es sich um
- die Ansprüche des Erben, des Vermächtnisnehmers oder des Pflichtteilsberechtigten,
- die Erbauseinandersetzung zum Zwecke der Aufhebung einer Erbengemeinschaft,
- die Ansprüche Dritter am Nachlass oder gegen einzelne Erben.
Vorsorgevollmachten können auch im Erbfall eine Rolle spielen, weil sie insbesondere in notariell beurkundeter Form eine Handlungsmöglichkeit eröffnen, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. Der eigentliche Zweck einer Vorsorgevollmacht besteht jedoch darin, die Interessen des Vollmachtgebers zu Lebzeiten sachgerecht zu vertreten und notwendige Entscheidungen zu treffen, wenn der Vollmachtgeber aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen dazu nicht in der Lage ist.