Im Familienrecht geht es im Wesentlichen um die rechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten sowie Eltern und Kindern. Dabei handelt es sich um
- Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt
- Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind
- Zugewinnausgleichsansprüche
- die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Hausratsverteilung
Die Regelungen im Bereich des Familienrechts sind komplex und die Folgen für die Betroffenen nur schwer abzuschätzen. Daher hat der Gesetzgeber zum Schutz der Parteien in Ehe- und Folgesachen sowie Unterhaltsverfahren die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben.
Häufig lassen sich mit anwaltlicher Hilfe langwierige Verfahren und hohe Kosten durch eine einvernehmliche Regelung (Vergleich, Scheidungsfolgenvereinbarung) über das eheliche Güterrecht, Wohnung, Hausrat, Unterhalt und das elterliche Sorge- und Umgangsrecht vermeiden.