Das Pachtrecht betrifft die Landpacht und die Betriebspacht und regelt das Rechtsverhältnis zwischen Verpächter und Pächter. Es geht um
- die Begründung oder Beendigung des Pachtvertrages,
- die Beseitigung von Störungen im laufenden Vertragsverhältnis,
- Rechte und Pflichten bei Mängeln des Vertragsobjektes und
- Schadensersatz bei schuldhafter Vertragsverletzung.