Eine weitere besondere Materie des öffentlichen Rechts ist das Waffenrecht. Dabei geht es im Wesentlichen um den Besitz, die Aufbewahrung und den Gebrauch genehmigungspflichtiger Waffen durch Privatpersonen (Sportschützen, Jäger). Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit kann aber auch die Verteidigung bei Strafverfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz sein.
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