Werden die Eltern pflegebedürftig und können beispielsweise einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim nicht alleine bezahlen, übernimmt zunächst der Sozialhilfeträger die Differenz. Er versucht diese Kosten dann allerdings von den Angehörigen des Pflegebedürftigen zurückzufordern. In welchem Umfang sich die Kinder am Elternunterhalt beteiligen müssen, hängt vor allem von ihrem und dem Einkommen ihrer Ehegatten, ihren Belastungen und ihren Vermögensverhältnissen ab.
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