Das Jagdrecht als besondere Materie des öffentlichen Rechts findet sich im Bundesjagdgesetz und ergänzend in den Landesjagdgesetzen.
Der Schwerpunkt der Jagdgesetze liegt auf den Rechten und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung stehen. Aber auch das Rechtsverhältnis der Eigentümer der Grundflächen (Jagdgenossenschaft), auf denen die Jagd ausgeübt wird, und zwischen Jägern und Jagdgenossenschaft ist Gegenstand des Jagdrechts. Darüber hinaus geht es im Jagdrecht auch um Fragen des Naturschutzes, des Tierschutzes sowie des Tierseuchen- und Hygienerechts.