Unter Forderungsmanagement versteht man die zeitnahe und wirtschaftlich angemessene Verfolgung einer Geldforderung und, soweit erforderlich, deren Titulierung durch ein gerichtliches Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dabei ist immer dasjenige Rechtsgebiet Grundlage für die Beurteilung der Forderung, aus dem die Forderung stammt (z.B. Mietrecht bei rückständigen Mieten, Kaufrecht bei offenem Kaufpreis).
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden bereits titulierte Forderungen mit staatlicher Hilfe (z.B. Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht) durchgesetzt, solange der Schuldner zahlungsfähig ist.