Das Reiserecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmen und dem Reisenden. Dabei sind unterschiedliche Rechtsbeziehungen möglich. Das klassische Pauschalreiserecht betrifft nur Reisen, die aus mehreren zusammengefassten Reiseleistungen bestehen (z.B. Flugreise und Hotelunterkunft). Der Reisende hat hier umfangreiche Rechte, der Veranstalter ist für die einzelnen Bestandteile verantwortlich.
Immer beliebter werden jedoch auch Reisen, die aus einzelnen Leistungen von verschiedenen Unternehmen bestehen (z.B. Flug und Hotel separat und unabhängig gebucht). Dabei haben die Reisenden wesentlich weniger oder unübersichtlichere Rechte als bei einer Pauschalreise.