Das Verkehrsrecht im privatrechtlichen Sinne behandelt die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen (vgl. auch Unfallrecht/Schadensersatzrecht).
Das öffentliche Verkehrsrecht dagegen betrifft das Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr, wobei es regelmäßig um Gesetzesverstöße geringerer Qualität (Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße) geht. Anwaltliche Hilfe dient hier der Prüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Verfahren (Bußgeld-/ Verwarnungsgeldbescheide) und Vornahme notwendiger Verteidigungsmaßnahmen.
Im Verkehrsstrafrecht werden dagegen Gesetzesverletzungen geahndet, die die Rechtsordnung als erheblich ansieht (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verkehrsunfälle mit Körperverletzungen oder Todesfolgen, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle). Hier bedarf es einer sach- und interessengerechten Vertretung des Betroffenen im Rahmen eines Strafverfahrens.